Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma E.W.A. Wessendorf GmbH & Co. KG, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert wurden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

3. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

4. Soweit wir mit dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung unterhalten, gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

5. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

 

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Erst die Bestellung durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend dem Inhalt der Bestätigung oder durch Lieferung zustande.

2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Handelsübliche Maß-, Gewichts- und Qualitätsabweichungen von Proben und Mustern werden ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 3 Lieferung

1. Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle beim Verkäufer Erfüllungsort. Bei Lieferung der Ware an den Käufer trägt der Käufer die Gefahr. Die Lieferung erfolgt an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Ort. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten.

3. Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt oder eigene Nichtbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorher bezeichneten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei. Die zuvor bezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung gilt spätestens nach 2 Werktagen, gerechnet vom Ausstellungsdatum an, als zugegangen.

2. Skontoabzüge bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, vom Fälligkeitstag an, und vom Unternehmer im Sinne des BGB, ab Verzugseintritt, Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenen auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe auch zahlungshalber hereingenommener Wechsel Bezahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.

6. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenspruch unbestritten, von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

 

§ 5 Gewährleistung

1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.

3. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadenersatzansprüchen – 12 Monate ab Erhalt der Ware.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

2. Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Fall treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungsbetrages alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnisse, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.

 

E.W.A. Wessendorf GmbH & Co. KG                                            1.Januar 2012